Tageslizenz oder Startpass ?
Grundsätzlich kann man in Deutschland an vielen Triathlonveranstaltungen teilnehmen, auch wenn man nicht im Besitz eines Startpasses ist. Sollten die Streckenlängen die Distanzen von 500 Metern Schwimmen, 20 Kilometer Radfahren und 5 Kilometern Laufen überschreiten, wird eine sogenannte Tageslizenz verlangt, die den Sportler am Tag der Veranstaltung den Startpassinhabern versicherungstechnisch gleichstellt. Diese Lizenz kostet in Deutschland zwischen acht und zwölf Euro und wird meist zusätzlich zum Startgeld bezahlt, da der Veranstalter auch für die „nicht-organisierten“ Sportler eine Versicherung abschließen muss.
Ein Startpass ist nur über die Mitgliedschaft in einem Verein, der dem entsprechenden Landesverband angeschlossen ist, erhältlich. Es ist hier aber nicht dringend erforderlich, dass der Club ein reiner Triathlonverein ist. Der Startpass kostet derzeit ca. 30 Euro (je nach Landesverband, Jugendliche sind meist etwas günstiger).
Durch den Erwerb eines Startpasses ist es möglich, die Startgebühr möglichst gering zu halten, da über die Mitgliedsbeiträge auch Veranstaltungen finanziert werden.
Der Startpass gilt natürlich auch im Ausland und erlaubt eine Teilnahme an den dortigen Veranstaltungen.
Vorteile des Startpasses
- Man braucht keine Tageslizenz bei jedem Wettkampf zu lösen.
- Man kann bei Ligawettkämpfen starten.
- Man ist im Training (im Verein und privat) und Wettkampf versichert.
- Man bekommt achtmal (keine Spezialausgaben) im Jahr kostenlos die DTU-Mitgliedszeitschrift triathlon zugestellt (innerhalb Deutschlands, Auslandsversand kostet extra).
- Man kann an nationalen und internationalen Meisterschaften teilnehmen (Qualifikationsnormen beachten)
Startpassversicherung
Bei Unfällen im Vereinstraining/Wettkampf bitte an das Versicherungsbüro des Landessportbundes wenden.
Versicherungsschutz über die DTU für Startpassinhaber
Gegenstand der Versicherung
Für die Startpassinhaber der DTU besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Sportversicherungsvertrages des jeweiligen LSB/LSV, dem der Hauptverein des Startpassinhabers angeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht Grundsätzlich im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung und – soweit im Sportversicherungsvertrag enthalten – auch im Rahmen einer Rechtsschutz- und Krankenversicherung.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erwerb des Startpasses und endet mit der Rückgabe oder dem Ablauf des Startpasses.
Der Versicherungsschutz besteht für die Startpassinhaber bei der privaten Ausübung des Triathlonsports in den Sportarten Schwimmen, Laufen und Radfahren. Mitversichert sind übliche spezifische Trainingsmethoden wie Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen, Skilanglauf.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch ausdrücklich nicht auf die Ausübung von weiteren Sportarten, wie z.B. Tennis, Fußball etc..
Warum Zusatzversicherung?
Die private Triathlonausübung ist über den jeweiligen Sportversicherungsvertrag nicht versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Sportausübung im Vereinsrahmen.
Durch Abschluss dieser Zusatzversicherung hat der Startpassinhaber grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen seines für ihn gültigen Sportversicherungsvertrages bei der Ausübung des Triathlonsports.
Geltungsbereich / Wegerisiko / Ausschlüsse
Versicherungsschutz besteht im In- und Ausland. Lediglich in der Rechtsschutzversicherung erfolgt eine Begrenzung auf Europa. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung/Arbeitsstätte zur unmittelbaren versicherten Sportausübung und endet nach der Rückkehr mit deren Widerbetreten. Versicherungsschutz besteht neben den Sportarten Schwimmen-, Laufen grundsätzlich auch beim Radfahren (auch bei Fahrten zur Arbeitsstätte). Ausgeschlossen bleibt jedoch die Ausübung eines Berufes (z.B. als Briefträger). Versicherungsschutz besteht auch beim Auf- und Absteigen sowie Tragen und Führen eines Fahrrades.
Erweiterung beim Vereinssport
Zusätzlich sind sowohl bei der privaten Ausübung des Triathlonsports als auch bei der Ausübung im Vereinsrahmen gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander aus Personen- und Sachschäden versichert.
Haftpflichtversicherung
Wann greift die Haftpflicht?
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die bei der versicherten Tätigkeit gegenüber Fremden entstehen – z.B. Beschädigung eines Pkws beim Radfahren, „Umrennen“ eines Radfahrers beim Lauftraining, Verursachung eines Verkehrsunfalls beim Radfahren.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflicht übernimmt die Prüfung des Schadens, reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Unfallversicherung
Was ist ein Unfall?
Der Unfallbegriff wird nach den Allgemeinen Unfallbedingungen wie folgt formuliert:
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Klassisches Beispiel ist ein Unfall auf dem Weg zum Training (auch mit dem Auto) oder ein Sturz beim Radfahren.
Aufgabe der Unfallversicherung:
Eine Unfallversicherung federt die wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle ab, von denen die versicherten Personen während der versicherten Tätigkeit (hier Privater Triathlonsport) betroffen werden. Die Invaliditätsleistungals „Hauptbaustein“ neben der Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld etc., greift bei einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Geleistet wird in der Regel ab einem Invaliditätsgrad von 15 %, bzw. 20 %. Die Berechnung erfolgt anhand der Gliedertaxe in den jeweiligen Bedingungen (z.B. Daumen = 20 %, ein Augenlicht 50 %, Bein 70 %, Querschnittslähmung = 100 %)
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Was die Rechtsschutzversicherung im Detail leistet, ist in jeweiligen „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung“, die je nach LSB unterschiedlichen sind, festgelegt.
Wichtiger Bestandteil ist hierbei jedoch der Schadenersatz-Rechtsschutz. Dieser Baustein steht ein für die Geltendmachung eigener Ansprüche (quasi eine umgekehrte Haftpflichtversicherung). Als Beispiel: Körperverletzung durch einen Pkw beim Radfahren, Jogger hat mich beim Radfahren „umgerannt“. Mit dem Bausstein kann ich meinen eigenen Schaden gegenüber dem Verursacher geltend machen.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Sie zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem die gesetzliche Vergütung für den eigenen Rechtsanwalt, die Gerichtskosten, die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, die Kosten des Gerichtsvollziehers.
Die Leistungen der Sportversicherung:
Unfallversicherung:
Für den Todesfall:
€ 5.000,– für ledige Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr
€ 8.000,– für Verheiratete
€ 4.000,– für Jugendliche ab vollendetem 14. Lebensjahr
€ 2.500,– für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Die Versicherungssummen für den Todesfall erhöhen sich um € 1.100,– für jedes versorgungspflichtige Kind
Für den Invaliditätsfall: € 50.000,– Grundsumme bis € 150.000,– Höchstsumme
Übergangsleistung: € 2.500,– nach 6 Monaten und weitere € 2.500,– nach 9 Monaten
Bergungskosten: € 3.000,–
Krankenhaus-Tagegeld: € 10,– ab 1. Tag der stationären Behandlung
Ein nach § 7 I. AUB 88 festgestellter Invaliditätsgrad wird wie folgt entschädigt:
Bei einem Invaliditätsgrad
von 0% bis 19% erfolgt keine Leistung
von 20% bis 25% erfolgt die Leistung nach der Feststellung
von 26% bis 50% wird der 25% übersteigende Satz zweifach
von 51% bis 74% wird der 50% übersteigende Satz dreifach entschädigt.
Ab einem Invaliditätsgrad von 75% wird bereits die Höchstsumme von € 150.000,– gezahlt.
Haftpflichtversicherung:
Die Deckungssummen betragen je Ereignis
€ 1.000.000,– pauschal für Personen- und /oder Sachschäden
€ 15.000,– für Vermögensschäden
€ 260.000,– für Mietsachschäden
€ 260.000,– für Gewässerschäden
€ 2.600,– für Schlüsselverlust (10 %, mind. € 50,- – Selbstbeteiligung je Versicherungsfall)
Rechtsschutzversicherung
Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, für Vereine darüber hinaus Arbeits- und Sozialgerichts-, Vertragsrechtsschutz.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu € 75.000,–
Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall € 250,–. Die Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwaltes.